So ermitteln Sie den Bruttolistenpreis für Ihren Firmenwagen
Wenn Sie für Privatfahrten Ihren Firmenwagen steuerlich nach der 1-%-Regelung für das Finanzsamt versteuern möchten, dann spielt der Bruttolistenpreis eine wichtige Rolle. Auf diese Weise kann ein geldwerter Vorteil errechnet werden. Zu beachten ist hierbei, dass der Preis, den Sie für den Firmenwagen bezahlt haben, nicht maßgeblich ist. Der Fiskus geht bei der Ermittlung geldwerter Vorteil immer vom Bruttolistenpreis inklusive der Sonderausstattung aus.
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Firmenwagen Bruttolistenpreis ermitteln
Wie zuvor erwähnt, dient bei der Ermittlung geldwerter Vorteil nicht der Kaufpreis des Fahrzeugs. Damit dieser richtig nach der 1-%-Regelung versteuert werden kann, ist es ratsam, wenn Sie sich den Ursprungspreis des Firmenwagens vom Hersteller schriftlich bestätigen lassen. Kaum ein Fahrzeug wird wirklich nach diesem Preis verkauft, sondern vielfach sogar günstiger. Bei einer Betriebsprüfung haben Sie somit immer etwas in der Hand und können dem Fiskus genau nachweisen, wie hoch tatsächlich der Bruttolistenpreis ausfällt.
Sie können natürlich auch manuell diesen Preis ermitteln. Besorgen Sie sich die Preislisten für Ihre Kraftfahrzeug. Darüber hinaus gibt es noch die Schwacke Liste oder DAT Autobewertung. Nach Eingabe der Fahrgestellnummer erhalten Sie online die relevanten Listenpreise. Da auch die Sonder-Ausstattung zählt, müssen Sie diese ebenfalls mit angeben. Dazu später mehr.
Zunächst addieren Sie alle Beträge und runden diese auf volle 100 Euro ab. Ein Vorteil errechnet sich für die reinen Privatfahrten in Höhe von 1 % monatlich. Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber den Dienstwagen auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überlassen, so kommen 0,03 % monatlich für jeden Entfernungskilometer hinzu. Nutzen Sie den Dienstwagen auch für steuerpflichtige Heimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung, dann werden 0,002 % für jede Fahrt und für jeden Kilometer berechnet.
Wozu dient der Bruttolistenpreis?

„Das Finanzamt benötigt den Bruttolistenpreis, daher sollten Sie hier genau drauf achten das die Zahlen stimmen.“
Interessant ist, dass Sie nicht nur für einen Firmenwagen im Rahmen privater Nutzung den Bruttolistenpreis benötigen. Am häufigsten wird dieser benötigt, wenn Sie Ihren eigenen Wagen verkaufen möchten. Ebenso kann dieser Preis bei Versicherungsfällen relevant sein. Auch hier helfen die Schwacke Liste und die DAT Autobewertung, bei der lediglich die Fahrgestellnummer vonnöten ist. In diesem Fall wird der der Preis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich werksseitige Sonderausstattung und Mehrwertsteuer berechnet.
Vielleicht haben Sie für Ihr Fahrzeug 30.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer bezahlt. Wenn Sie dann vom Hersteller noch eine hochwertige Sportausstattung erhalten haben, dann liegt der Bruttolistenpreis beispielsweise bei 34.000 Euro. Wenn Sie jedoch nachträglich Sonderausstattung kaufen und einbauen lassen, dann hat diese beim Bruttolistenpreis ermitteln keine Auswirkung. Sie können daher Ihr Fahrzeug problemlos mit einem leistungsstärkeren Motor nachrüsten oder eine Klimaanlage einbauen lassen. Der vorgenannte Listenpreis bleibt bei 34.000 Euro stehen.
Gebrauchter Firmenwagen wie wird der Bruttolistenpreis gehandhabt?
Wenn Sie den Bruttolistenpreis ermitteln möchten und es sich um einen gebrauchten Wagen handelt, dann können Sie nur selten die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Listenpreise heranziehen. Hier gibt es nützliche Hilfsmittel und Portale im Internet, mit denen sich der Bruttolistenpreis kostenlos ermitteln lässt. Zu beachten ist, dass es hier nicht nur um die Ausstattung geht, sondern vielfach auch um die Fahrzeugmarke. Einige Fahrzeuge haben tatsächlich einen höheren Wiederverkaufswert. So ist zum Beispiel der Bruttolistenpeis Mercedes höher als der Bruttolistenpeis Skoda. Der Bruttolistenpeis Audi und Bruttolistenpeis BMW liegen meist gleichauf. Der Bruttolistenpeis VW ist aktuell etwas höher als der Bruttolistenpeis Ford. Besonders hoch sind der Bruttolistenpeis Porsche oder der Bruttolistenpeis Tesla.
In den meisten Fällen handelt es sich um statistische Durchschnittswerte. Jedoch können Sonderausstattungen den Preis in die Höhe treiben. Neben der eigentlichen Marke kommt es natürlich auch auf die Laufleistung an. Ein BMW mit 300.000 km Laufleistung hat beispielsweise einen geringeren Wert als ein Ford Mondeo mit 10.000 km Laufleistung. Ebenso wurde zuvor auch der elektrisch betriebene Tesla angesprochen. Hier spielt das Alter und der Zustand der Batterien eine wichtige Rolle, da diese zu den teuersten Komponenten eines E-Autos gehören. Nicht unerwähnt bleiben soll aber auch der allgemeine Fahrzeugzustand eines Gebrauchten. Unfallfahrzuge lassen sich schwerer verkaufen als gute und solide Gebrauchte im einwandfreien Zustand.
Welche Sonderausstattung wird angerechnet?
Bei einem Kraftfahrzeug wird eine werkseitige Sonderausstattung unter anderem auch im Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief eingetragen. Für eine 1-%-Regelung für den Fiskus werden folgende Sonderausstattungen, die bei der Erstzulassung enthalten sind, hinzugerechnet:
- Überführungskosten
- Zulassungskosten
- ABS
- Airbag
- Autoradio
- Anhängerkupplung
- Diebstahlsicherung
- Elektronisches Fahrtenbuch
- Navigationsgerät
- Klimaanlage
- Gasantrieb
- Standheizung
- möglicher Preisnachlass
- Mehrwertsteuer

„Alle Serienmässigen Sonderausstattungen werden angerechnet, Nachrüstungen nicht!“
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht vergessen
Wie bereits weiter oben erwähnt, besteht ein geldwerter Vorteil, wenn Sie einen Dienstwagen für Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen. Beispielsweise verwenden Sie den Wagen an den Arbeitstagen zur Arbeitsstätte und legen dabei 20 Kilometer zurück. Ihr Fahrzeug hat netto 30.000 Euro beim Händler gekostet. Hinzu kommen nochmals 650 Euro Zulassungskosten. Der Brutto-Listenpreis wird auf 41.720 Euro festgelegt. Zum Fahrzeug gehören ein Navigationssystem im Wert von 1.248 Euro, eine Freisprechanlage im Wert von 175 Euro und eine Diebstahlsicherung im Wert von 613 Euro. Nach dem Kauf des Fahrzeuges wird dieses noch mit einer Sitzheizung im Wert von 420 Euro nachgerüstet. Dabei müssen folgende Kosten nun berücksichtigt werden:
Listenpreis 41.720 Euro plus Navigationssystem 1.248 Euro plus Diebstahlsicherung 613 Euro ergibt eine Summe in Höhe von 43.581 Euro. Die nachträglich eingebaute Sitzheizung wird nicht berücksichtigt. Nach Abrundung auf volle 100 Euro ergibt sich ein Brutto-Listenpreis von 43.500 Euro. 1 % davon ergeben 435 Euro monatlich.
Nun müssen noch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt werden. 0,03 % von 43.500 Euro x 20 Kilometer ergeben monatlich nochmals 261 Euro. Der geldwerte Vorteil, den der Fiskus ansetzt, liegt folglich monatlich bei 696 Euro.
Ermittlung des geldwerten Vorteils

„Zur Ermittlung des Geldwerten Vorteils ist es essentiell den Bruttolistenpreis zu ermitteln“
Wenn Sie den Bruttolistenpreis kennen oder bei einem Gebrauchten den Bruttolistenpreis kostenlos ermitteln können, dann haben Sie schon die wichtigste Hürde bei einer Bewertung des geldwerten Vorteils geschafft. Um die Berechnung nochmals zu verdeutlichen, soll folgendes Beispiel herangezogen werden:
Der Handwerksbetrieb XY besitzt einen Mercedes Sprinter, der zu einem Preis von 50.000 Euro angeschafft worden ist. Der Brutto-Listenpreis liegt bei 56.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Der Betrieb hat diesen Wagen mit Navigationsgerät für 1.200 Euro und Anhängerkupplung für 450 Euro gekauft. Der Brutto-Listenpreis liegt somit bei 57.650 Euro und nach der 1-%-Regelung der monatliche geldwerte Vorteil bei 576,50 Euro. Dies bedeutet für die im Handwerksbetrieb Beschäftigten, dass diese den Sprinter bei privater Nutzung monatlich mit 576,50 Euro steuerlich berücksichtigen müssen. Tatsächlich können viele Beschäftigte von Handwerksbetrieben einen Transporter auch privat nutzen und sogar täglich für die Fahrt von daheim zur Betriebsstätte nutzen.